FAQ

Was ist ein Bescheid über die Nichtzahlung der Mautgebühr?

Sollte die geschuldete Mautgebühr (Art. 176 Absatz 11 StVO) nicht ganz oder nur teilweise entrichtet worden sein, wird ein Nichtzahlungsbescheid ausgestellt (Beleg der Durchfahrt/Quittung). Darauf sind die Nummer des Bescheides, die Fahrzeugdaten (Nummernschild und Fahrzeugklasse), die Durchfahrtsdaten (Datum, Uhrzeit, Ausfahrtstation und, wo möglich, die Einfahrtstation), der zu zahlende Betrag und die Zahlungsweise angegeben.

Zahlungsfristen und Feststellungsgebühren

Die unbezahlte Mautgebühr kann ohne zusätzliche Kosten innerhalb 15 Tagen vom Tag der Ausgabe bezahlt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Betrag um den Feststellungkosten  (gem. Art. 176/11 bis der in Italien gültigen Straßenverkehrsordnung) erhöht. Die Nichtzahlung des fälligen Betrages wird zur Zwangseintreibung der Kredit führen und zur  daraus folgende Erhöhung der zu Lasten des Schuldners Kosten (gem.Par.373 der Straßenverkehrsordnung). Dieses Verfahren kann auch an die Verkehrspolizei übermittelt werden, die die nachfolgende Verwaltungsstrafe -laut Art. 176, abs. 11* u. 21* der Straßenverkehrsordnung -  für die festgestellte Verletzung an der Pflicht der Mautbezahlung (die die Zahlung einer Summe von € 87,00 bis € 344,00 und der Abzug von 2 Punkten  von dem Führerschein des tatsächlichen Übertreters voraussieht) zustellen wird.

Für welche Autobahnbetreibergesellschaften übernimmt die EssediEsse SpA die Eintreibung der Forderungen?

Die EsseDiesse SpA übernimmt die Eintreibung der Forderungen wegen Nichtzahlung der Mautgebühr für folgende Autobahnbetreibergesellschaften:

Autostrade per l'Italia S.p.A.

Società Autostrade Tirrenica p.A.
Raccordo Autostradale Valle D'Aosta S.p.A.

Tangenziale di Napoli S.p.A.

 

Wie kann ich den im Bescheid über die mangelnde Zahlung der Mautgebühr geforderten Betrag zahlen?

Der aufgrund des Zahlungsbescheids geforderte Betrag kann folgendermaßen eingezahlt werden:


Zahlung über das Internet
Auf der Internetseite www.essediessespa.it im Abschnitt für Online-Zahlungen auf der Homepage kann der Betrag mit Kreditkarte (Visa und Mastercard) und Prepaid-Karten (Postepay) ohne zusätzliche Kosten gezahlt werden.

 

Mooney(Kaffeehäuser, Tabakladen, Zeitungsstände)

Die Zahlung kann nach 24 Stunden von der Durchfahrt auf die über 40.000 Mooney(Kaffeehäuser, Tabakladen, Zeitungsstände),die auf dem Landesgebiet verbreitet sind, mit der Vorlegung des Bescheids, den Sie an der Mautstelle eingeholt haben, oder den Sie per Mahnschreiben auf dem Postweg mit dem Mooney Strichcode erhalten haben, ausgeführt sein.

Der Dienst ist für Beträge -Provision inbegriffen - verfügbar, die bar bis € 999,99.-- oder mit Kreditkarten bis € 1,499.99-- gezahlt werden.

 

Banküberweisung

Bankdaten:
Bank: INTESA SAN PAOLO S.P.A
Empfänger: AUTOSTRADE PER L'ITALIA S.P.A.
IBAN: IT39E0306902887100000002973
SWIFT: BCITITMMXXX
Der Zahlungsgrund muss unbedingt angegeben werden: NUMMERNSCHILD DES FAHRZEUGS UND NUMMER DES ZAHLUNGSBESCHEIDS.

 

 

Wie kann ich die Nummernschilder aktualisieren, die einem Vertrag für den Telepass zugewiesen sind?

Jedem Gerät können höchstens zwei Nummernschilder zugewiesen werden, die folgendermaßen aktualisiert werden können:

  • Durch Zugriff auf den entsprechenden Abschnitt auf der Internetseite www.telepass.it nach vorheriger Registrierung.
  • Durch Zusendung einer Nachricht mithilfe des Formulars im Abschnitt "Kontaktieren Sie uns" auf der Internetseite www.telepass.it.
  • Durch Zusendung eines Schreibens an die Telepass SpA an die Faxnummer 055.4202373, wobei Sie immer Ihre Kundennummer angeben müssen.
  • Durch telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 800.269.269.

Wie kann ich das Recht auf Befreiung von der Mautgebühr nachweisen?

Befreites Fahrzeug

Sollte das Fahrzeug von der Pflicht zur Zahlung der Mautgebühr befreit sein (Art. 373 Absatz 2 StVO), kann die gültige Befreiung bescheinigt werden, indem ein entsprechender Antrag mithilfe des Formulars gestellt wird Hilfe bei Nichteinzahlung unter „Gesetzliche Befreiung".

 

Befreite Person

Sollte eine Person von der Pflicht zur Zahlung der Mautgebühr befreit sein (im Sinne von Art. 373 Absatz 2 StVO), kann die gültige Befreiung bescheinigt werden, indem ein entsprechender Antrag mithilfe des Formulars gestellt wird: Hilfe bei Nichteinzahlung unter „Gesetzliche Befreiung".

Was muss ich tun, wenn der geschuldete Betrag bereits bezahlt wurde?

Wenn Sie eine Mahnung über den geschuldeten Betrag erhalten haben und der Meinung sind, diesen bereits bezahlt zu haben, bitten wir Sie zu prüfen, ob die Nummer des Zahlungsbescheids in der Mahnung mit jener auf Ihrem Zahlungsbeleg übereinstimmt.

Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie den Betrag einzahlen. Andernfalls können Sie nachweisen, dass Sie die Mautgebühr bereits bezahlt haben, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen: Hilfe bei Nichteinzahlung unter Mautgebühr bereits gezahlt.

Wie erhalte ich einen Auszug meiner Schuldnersituation in Bezug auf die Nichtzahlung der Mautgebühr?

Um einen Auszug der Schuldnersituation in Bezug auf die Nichtzahlung der Mautgebühr für ein oder mehrere Fahrzeuge in Ihrem Besitz zu erhalten, können Sie mithilfe des Formulars Hilfe bei Nichteinzahlung unter Auszug der Schuldnersituation einen entsprechenden Antrag ausfüllen.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich zum Datum der Durchfahrt nicht der Fahrzeugbesitzer war?

Wenn Sie zum Datum der Durchfahrt nicht der Fahrzeugbesitzer waren, können Sie eine Kopie der Verkaufsurkunde mit den Eckdaten der notariellen Beglaubigung oder die Bescheinigung über die erfolgte Übertragung beim öffentlichen Kraftfahrzeugregister mithilfe des entsprechenden Formulars zusenden: Hilfe bei Nichteinzahlung unter Änderung des Fahrzeugbesitzers.

Wie soll ich vorgehen, wenn das Fahrzeug zum Datum der Durchfahrt gemietet/geleast war?

Wenn das von Ihnen gefahrene Fahrzeug zum Datum der Durchfahrt gemietet war, können Sie im Sinne von Art. 196 StVO die Daten des Fahrzeugvermieters mitteilen und eine Kopie des Mietvertrags beifügen, indem Sie dazu das entsprechende Formular nutzen: Hilfe bei Nichteinzahlung  unter Änderung des Fahrzeugbesitzers.

Wie soll ich vorgehen, wenn das Fahrzeug zum Datum der Durchfahrt gestohlen wurde oder nicht in meinem Besitz war?

Wenn Ihr Fahrzeug zum Datum der Durchfahrt gestohlen wurde oder nicht in in Ihrem Besitz war, können Sie eine Kopie der Anzeige bei den zuständigen Justizbehörden zusenden, indem Sie das entsprechende Formular nutzen: Hilfe bei Nichteinzahlung  unter Änderung des Fahrzeugbesitzers.

Wie ersuche ich um eine Überprüfung in Bezug auf das Fahrzeug, das Gegenstand der nicht gezahlten Mautgebühr ist?

Sie können einen Antrag stellen auf Überprüfung in Bezug auf das Fahrzeug, das Gegenstand der nicht gezahlten Mautgebühr ist, indem Sie das entsprechende Formular verwenden: Hilfe bei Nichteinzahlung unter Antrag auf Feststellung des Fahrzeugskennzeichens.

Wie erhalte ich weitere Informationen und Erläuterungen?

Für alle weiteren Information in Bezug auf die nicht gezahlte Mautgebühr steht eine Sonderrufnummer für Zahlungsbescheide bereit: Telefonnummer 055.4210452 (auch über WhatsApp verfügbar) von Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr. Sie können aber auch DIESES FORMULAR ausfüllen: Gern stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.